Arbeit und Willensfreiheit im Mittelalter
In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
In: Beihefte Nr. 207
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In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
In: Beihefte Nr. 207
Aus dem Inhalt: Hans-Werner Goetz: "Wahrnehmung" der Arbeit als Erkenntnisobjekt der Geschichtswissenschaft Bernhard Lang: Der arbeitende Mensch in der Bibel. Eine kulturgeschichtliche Skizze Johannes Engels: Merces auctoramentum servitutis - Die Wertschätzung bestimmter Arbeiten und Tätigkeiten durch antike heidnische Philosophen Thomas Haye: labor und otium im Spiegel lateinischer Sprichwörter und Gedichte des Mittelalters W. Haubrichs: Das Wortfeld von arbeit und mühe im Mittelhochdeutschen Gerhard Dilcher: Arbeit zwischen Status und Kontrakt. Zur Wahrnehmung der Arbeit in Rechtsordnungen des Mittelalters Klaus Schreiner: "Brot der Mühsal". Körperliche Arbeit im Mönchtum des hohen und späten Mittelalters. Theologisch motivierte Einstellungen, regelgebundene Normen, geschichtliche Praxis Dietrich Lohrmann: Die archimedische Schraube in der Geschichte der menschlichen Arbeit bis ins 15. Jahrhundert Horst Kranz: Arbeit und Kapital im Steinkohlenbergbau des Lütticher Zisterzienserklosters Val Saint-Lambert Kay Peter Jankrift: Selbst- und Fremdwahrnehmung ärztlicher Tätigkeit. Arbeit zwischen Handwerk und Kunst Laurenz Lütteken: Musik als "Arbeit" Ute Dercks: Die Monatsarbeiten der ehemaligen Porta dei Mesi des Domes zu Ferrara Gerhard Jaritz: Der Kontext der Repräsentation oder: Die "ambivalente" Verbildlichung von Arbeit im Spätmittelalter In einer Zeit, in der wirtschaftliches Wachstum mit gleichbleibend hoher Arbeitslosigkeit einhergeht, in der vor allem die Jugend den Sinn ihres Lebens nicht mehr wie die Nachkriegsgeneration im (Wieder-)Aufbau von Wohlstand im materiellen Sinn sehen kann, muß Arbeit hinsichtlich ihres Zweckes und Umfangs neu definiert werden. Der gewohnte Zusammenhang von Arbeit und materieller Entlohnung ist gelockert, wenn nicht aufgehoben. Arbeit muß, will sie weiterhin als sinnhaft erlebt werden, ihre Begründung aus anderen Quellen beziehen. Die Betrachtung mittelalterlicher Einstellungen und Wertungen der Arbeit kann in diesem Prozeß der gesellschaftlichen Neuorientierung wertvolle Hilfe leisten, indem sie auf alternative Bewußtseins- und Lebensformen hinweist; indem sie wieder ins Gedächtnis ruft, welche Sinnhaftigkeit und Zielsetzung verschiedenen Formen von Arbeit - von intellektueller Tätigkeit über Handel und Gewerbe bis zum Ackerbau - in unterschiedlichen Segmenten der Gesellschaft und in unterschiedlichen Phasen der mittelalterlichen Geschichte beigemessen wurden. Auf der Basis einer V ...
Aus dem Inhalt: Hans-Werner Goetz: "Wahrnehmung" der Arbeit als Erkenntnisobjekt der Geschichtswissenschaft Bernhard Lang: Der arbeitende Mensch in der Bibel. Eine kulturgeschichtliche Skizze Johannes Engels: Merces auctoramentum servitutis - Die Wertschätzung bestimmter Arbeiten und Tätigkeiten durch antike heidnische Philosophen Thomas Haye: labor und otium im Spiegel lateinischer Sprichwörter und Gedichte des Mittelalters W. Haubrichs: Das Wortfeld von arbeit und mühe im Mittelhochdeutschen Gerhard Dilcher: Arbeit zwischen Status und Kontrakt. Zur Wahrnehmung der Arbeit in Rechtsordnungen des Mittelalters Klaus Schreiner: "Brot der Mühsal". Körperliche Arbeit im Mönchtum des hohen und späten Mittelalters. Theologisch motivierte Einstellungen, regelgebundene Normen, geschichtliche Praxis Dietrich Lohrmann: Die archimedische Schraube in der Geschichte der menschlichen Arbeit bis ins 15. Jahrhundert Horst Kranz: Arbeit und Kapital im Steinkohlenbergbau des Lütticher Zisterzienserklosters Val Saint-Lambert Kay Peter Jankrift: Selbst- und Fremdwahrnehmung ärztlicher Tätigkeit. Arbeit zwischen Handwerk und Kunst Laurenz Lütteken: Musik als "Arbeit" Ute Dercks: Die Monatsarbeiten der ehemaligen Porta dei Mesi des Domes zu Ferrara Gerhard Jaritz: Der Kontext der Repräsentation oder: Die "ambivalente" Verbildlichung von Arbeit im Spätmittelalter In einer Zeit, in der wirtschaftliches Wachstum mit gleichbleibend hoher Arbeitslosigkeit einhergeht, in der vor allem die Jugend den Sinn ihres Lebens nicht mehr wie die Nachkriegsgeneration im (Wieder-)Aufbau von Wohlstand im materiellen Sinn sehen kann, muß Arbeit hinsichtlich ihres Zweckes und Umfangs neu definiert werden. Der gewohnte Zusammenhang von Arbeit und materieller Entlohnung ist gelockert, wenn nicht aufgehoben. Arbeit muß, will sie weiterhin als sinnhaft erlebt werden, ihre Begründung aus anderen Quellen beziehen. Die Betrachtung mittelalterlicher Einstellungen und Wertungen der Arbeit kann in diesem Prozeß der gesellschaftlichen Neuorientierung wertvolle Hilfe leisten, indem sie auf alternative Bewußtseins- und Lebensformen hinweist; indem sie wieder ins Gedächtnis ruft, welche Sinnhaftigkeit und Zielsetzung verschiedenen Formen von Arbeit - von intellektueller Tätigkeit über Handel und Gewerbe bis zum Ackerbau - in unterschiedlichen Segmenten der Gesellschaft und in unterschiedlichen Phasen der mittelalterlichen Geschichte beigemessen wurden. Auf der Basis einer V ...
In: Monographien zur Geschichte des Mittelalters 44
In: https://doi.org/10.17192/z2021.0068
Geiselstellungen, von Werner Ogris unter die "Archetypen des Rechts" gezählt (ders., Geisel, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 1, 2., völlig überarb. und erw. Aufl., Berlin 2008, Sp. 2006–2010, hier: Sp. 2006), waren während des gesamten Mittelalters ein gängiges Instrument, Vertrauen zu schaffen und einen Vertrag u. ä. abzusichern. Diese Dissertation untersucht die diesbezüglichen hoch- und spätmittelalterlichen rechtlichen Normen. Hauptquellen hierfür sind das Corpus Iuris Civilis sowie das Corpus Iuris Canonici. Darüber hinaus werden andere Rechtsquellen wie königliche Konstitutionen und Urkunden, territoriale oder städtische Rechte (iura propria), Rechtsbücher etc. und deren Interpretation durch die mittelalterlichen Juristen in Bezug auf die Regelungen der Geiselstellung analysiert. Der (ost-)römische Kaiser Justinian (Herrschaft: 527–565) erließ zwischen 529 und 534 mit späteren Novellen verschiedene Rechtswerke, die seit dem 13. Jahrhundert zusammenfassend als Corpus Iuris Civilis bezeichnet werden. Im Zuge der justinianischen Rückeroberungen ehemals römischer Gebiete im lateinischen Westen wurden diese Legislationen z. B. auch in Italien formal in Kraft gesetzt. Von besonderem Interesse sind hierbei die Digesta oder Pandectae (erlassen 533), eine bearbeitete und interpolierte Auswahl von Schriften klassischer römischer Juristen, insbesondere des 2. und 3. Jahrhunderts. Im gesamten Corpus Iuris Civilis werden Geiseln (lat. obsides) nur darin, und zwar an vier bzw. fünf Stellen, direkt erwähnt (Dig. 28.1.11, Dig. 48.4.1 § 1, Dig. 48.4.4 pr., Dig. 49.14.31–32). Innerhalb des Corpus Iuris Canonici – eine zusammenfassende Bezeichnung für mehrere kanonische Rechtskompilationen, angefangen mit dem Decretum Gratiani (um 1140), ein privates Sammelwerk des in Bologna dozierenden Gratians – sind Geiselstellungen einmal im Decretum und zweimal in dem durch Papst Gregor IX. 1234 promulgierten Liber extra angeführt (DG C. 23 q. 8 c. 18, X 1.43.11, X 2.24.9). Hierbei stehen die Geiselstellungen selbst allerdings nicht im Mittelpunkt des Interesses, sondern sind jeweils in andere Kontexte eingebettet. Dennoch sind diese Erwähnungen zum einen aufschlussreich über die pontifikale Einbindung in die Übergabe von Geiseln; andererseits zeichnen sie die gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Umbrüche nach, die das lateinische Europa ab dem hohen Mittelalter erfassten. Die Normen der Hauptquellen zu Geiselstellungen werden in einen dia- und synchronen Vergleich gebracht, der insbesondere die Interpretation dieser Rechtsstellen durch die hoch- und spätmittelalterliche legistische und kanonistische Jurisprudenz berücksichtigt. Speziell für das römisch-justinianische Recht muss diese mittelalterliche Exegese mit dem antiken Sinn der Normen gegenübergestellt werden, da im lateinischen Westen keine durchgehende Beschäftigung mit den justinianischen Rechtstexten bestand, die zwischen dem 7. und 11. Jahrhundert großteils in Vergessenheit gerieten. Deren 'Wiederentdeckung' führte die Jurisprudenz zu einem neuen Höhepunkt, der untrennbar mit der Entstehung der Rechtsschule von Bologna verbunden ist. Im ganzen lateinischen Europa kamen in der Folge weitere Rechtsschulen/Universitäten auf, an denen römisch-ziviles und kirchlich-kanonisches Recht akademisch adaptiert, verbunden und – oftmals als 'utrumque ius' ('beide Rechte') oder, nicht immer deckungsgleich, als 'ius commune' ('Gemeines Recht') bezeichnet – argumentativ verschmolzen wurden. Die Dissertation zeigt, wie die hoch- und spätmittelalterlichen Juristen, u. a. Accursius, Bartolus de Saxoferrato, Henricus de Segusio oder Nicolaus de Tudeschis, die Geiselnormen aufgrund beider Rechtssphären bewerteten und bearbeiteten. Darüber hinaus wird die Forschungsfrage untersucht, ob die 'Wiederentdeckung' der justinianischen Rechtsquellen sowie die aufkommende legistische und kanonistische Jurisprudenz Einfluss auf die gegenüber früheren Epochen starken Veränderungen der Geiselstellungspraxis seit dem 11. und 12. Jahrhundert nahmen. Die kritische Betrachtung historischer Beispiele legt dar, inwiefern rechtliche Normen und tatsächlicher Ablauf der Geiselschaft im hohen und späten Mittelalter übereinstimmten.
BASE
In: Vorträge und Forschungen Band 82